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Tierschutz

Das deutsche Tierschutzgesetz gewährt Tieren weitgehenden Schutz und gilt weltweit als eines der strengsten. Das Tierschutzgesetz erlaubt Tierversuche unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich:

  1. zur Vorbeugung, der Erkenntnis oder Behandlung von Krankheiten bei Mensch und Tier
  2. zum Erkennen von Umweltgefährdungen
  3. zur Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch und Tier
  4. für die Grundlagenforschung

Grundsätzlich muss bei jedem Tierversuch immer nachgewiesen werden, dass das Untersuchungsziel nicht durch alternative Methoden erreicht werden kann.

Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. In diesem Sinne wurde jedes unserer laufenden Forschungsprojekte von einer unabhängigen Kommission nach § 15 des Tierschutzgesetzes sorgfältig geprüft und von der zuständigen Behörde genehmigt. Außerdem wird die Einhaltung des Tierschutzgesetzes und aller sonstigen Auflagen sowohl ständig von unseren Tierschutzbeauftragten überwacht als auch regelmäßig von den Behörden überprüft.

Das Tierschutzgesetz finden Sie unter folgendem Link:
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/